| Musikschule Inwil - Schuljahr 2010/11
Unterricht Das Schuljahr und die Ferienregelung der Musikschule sind mit jenem der Volksschule identisch. Die Stundeneinteilung erfolgt spätestens in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien durch die Musiklehrperson. An der Musikschule wird auch an den unterrichtsfreien Nachmittagen, sowie über die Mittagszeit unterrichtet.
Absenzen Lückenloser, pünktlicher Unterrichtsbesuch wird vorausgesetzt. Absenzen müssen spätestens am Vorabend direkt der Musikschullehrperson gemeldet werden. Es werden nur Entschuldigungen akzeptiert, die auch das Fernbleiben vom obligatorischen Schulunterricht rechtfertigen.
Unterrichtsstunden, die auf schulfreie Tage fallen, sowie Stunden, die wegen Absenzen des Schülers nicht erteilt werden können, werden nicht nachgeholt. Dies betrifft auch Lektionen, wo die Musiklehrperson aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) absagen müssen.
Schulgeld Die Rechnungsstellung erfolgt einmal jährlich. Bei vorzeitigem Austritt oder Ausschluss aus der Musikschule besteht grundsätzlich kein Anrecht auf Schulgeldreduktion. Besuchen 3 oder mehr Kinder einer Familie den Musikschulunterricht, reduziert sich der Elternbeitrag des 3. und 4. Kindes um 20%.
Wahl des Instrumentes Am 18. Februar 2011 um 18.45 Uhr werden beim Instrumentenparcour die Musikinstrumente vorgestellt, sowie Beratungen und Eignungsabklärungen angeboten. Es lohnt sich, sorgfältig zu testen und abzuklären, welches Instrument in Frage kommt.
Instrumente / Musikalien Die erforderlichen Mittel (Instrumente, Notenständer, Noten etc.) müssen von den Schülern finanziert werden. Lassen sie sich beim Kauf / Miete eines Instrumentes durch die entsprechende Lehrperson beraten. Über die Tauglichkeit bereits vorhandener Instrumente entscheidet die Lehrperson.
Unterricht in 2er-Gruppen In Sologesang / Stimmbildung wird nebst Einzel-, auch der 2er-Gruppenunterricht angeboten. Falls eine sinnvolle Einteilung mangels geeigneter Gruppenzusammenstellung (z. B. gleiches Spielniveau etc.) nicht möglich ist, werden Sie von der Musikschulleitung informiert, um die neue Unterrichtsart festzulegen. Die Kompetenz zur geeigneten Ein- bzw. Umteilung liegt bei der Musiklehrperson.
Ausbildungsmöglichkeiten
Musikalische Grundausbildung
Grundschule 1: Rhythmik u. Bewegung ab 1. Schuljahr erleben u. erkennen. Für alle Kinder obligatorisch in der Volksschule integriert.
Grundschule 2: Rhythmik u. Bewegung ab 2. Schuljahr benennen u. umsetzen. Für alle Kinder obligatorisch in der Volksschule integriert.
Grundschule 3: Blockflöte ab 2. Schuljahr, Gruppen von 2-4 Schülern, wöchentlich 40 min, Fr. 350.- jährlich.
Grundschule 3: Xylophon ab 2. Schuljahr, Gruppen von 2-4 Schülern, wöchentlich 40 min, Fr. 370.- jährlich.
Grundschule 3: NEU: Rhythmik u. Bewegung ab 3. Schuljahr, Gruppen von 8-12 Schülern, wöchentlich 40 min, Fr. 240.- jährlich. (mind. Teilnehmerzahl: 6)
Instrumental- und Gesang- Unterricht ab 3. Schuljahr
Akkordeon, Blockflöte, Euphonium, Gitarre, Keyboard, Klarinette, Klavier, Posaune, Querflöte, Saxophon, Sologesang / Stimmbildung, Schlaginstrumente, Schwyzerörgeli, Trompete, Violine, Waldhorn. Weitere Instrumente auf Anfrage.
- Einzelunterricht 30 Minuten Fr. 650.- jährlich
- Einzelunterricht 40 Minuten Fr. 830.- jährlich
- Zweiergruppen 50 Minuten Fr. 550.-- jährlich
(Sologesang / Stimmbildung)
- Zuschlag für Klavier, Keyboard u. Schlagzeug Fr. 60.-
- Jugendchor (ab 2. Klasse) 60 Minuten Fr. 60.-- jährlich
Allgemeine Bestimmungen
Anmeldung
Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen. Sie gelten für das ganze Schuljahr. Abgabe der ausgefüllten Anmeldung an die jetzige Musiklehrperson oder an die Musikschulleitung.
Anmeldeschluss ist der 30. April 2010. Wir bitten Sie, die Anmeldefrist dringend einzuhalten, damit wir die Einteilungen rechtzeitig planen können.
Grundsätzlich besuchen Kantonsschüler den Unterricht weiterhin an der Musikschule Inwil. Falls Sie sich für den Unterricht an der Kanti entscheiden, müssen sie sich direkt bei der Kantonsschule anmelden.
Anforderung
An der Musikschule Inwil werden Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr unterrichtet (als Stichtag gilt das Datum der Anmeldefrist), sofern sie den Unterricht bei einer Lehrperson der Musikschule Inwil besuchen.
Wer sich für ein Instrument anmeldet, entscheidet sich gleichzeitig für regelmässiges Üben. Erfahrungsgemäss liegt dies bei 10 - 30 Minuten pro Tag (je nach Alter).
Die Eltern sind zu Hause für ein Umfeld besorgt, welches wirksames Üben ermöglicht. Dies beinhaltet auch die Anerkennung der Eltern. Junge Musikschüler sind in der Regel auf Unterstützung und Aufmunterung zum Üben seitens der Eltern angewiesen.
Ein Musikschüler kann auf Gesuch hin aus folgenden Gründen aus der Musikschule entlassen werden:
- gesundheitliche Gründe
- zu starke Beanspruchung in der Schule
- mangelnde Eignung
Ein Musikschüler kann mangels persönlichem Einsatz oder mangelnder Disziplin aus der Musikschule ausgeschlossen werden.
Anmeldeformular
Musikschulkommission
| Präsidentin |
Brigitta Jozsa-Jans, Gemeinderätin Buchenweg 18 6034 Inwil Telefon 041 449 61 11
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| Leiterin |
Sandra Arnold-Meyer Kellberg 6034 Inwil Telefon 041 448 32 40 |
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| Mitglieder |
Helene Feierabend Hugo Ineichen Paula Schumacher Mirjam Steiger Jörg Meierhans, Bildungskommissionspräsident
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