Prämienverbilligung
Um den Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung geltend zu machen, erhalten Sie das Anmeldeformular jeweils ab Januar bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes oder es kann im Internet unter
http://www.ahvluzern.ch/site/index.cfm?id_art=24810&actMenuItemID=13995&vsprache/de
abgerufen werden. Wer letztes Jahr bereits eine Anmeldung eingereicht hat, erhält direkt ein aktuelles Gesuch per Post zugestellt.
Um den Anspruch für das ganze Jahr geltend zu machen, muss das Anmeldeformular jeweils bis 30.04. bei der AHV-Zweigstelle Inwil (Gemeindekanzlei) eingereicht werden. Allerdings kann das Gesuch auch für allfällige Pro-Rata-Ansprüche nach dieser Frist eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website www.ahvluzern.ch. |