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:: Steuerfuss Staats- und Gemeindesteuern
Die ordentliche Einkommens- und Vermögenssteuer errechnet sich aufgrund des steuerbaren Einkommens und Vermögens. Für das Jahr 2009 sind in der Gemeinde Inwil folgende Ansätze gültig:

  röm.-kath. ev.-ref. chr.-kath.
Kanton 1.50 1.50 1.50
Einwohnergemeinde 1.90 1.90 1.90
Kirchgemeinde 0.24 0.22 0.31
Total Einheiten 3.64 3.62 3.71


Für detaillierte Auskünfte und Berechnungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Steueramtes Inwil gerne zur Verfügung:


Weitere Informationen über den gesamten Steuerbereich des Kantons Luzern können Sie auf der Internet-Seite der Steuerverwaltung Luzern unter www.steuernluzern.ch erfahren.

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