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Baubewilligung

Sie planen zu bauen, eine neue Anlage zu errichten oder eine bauliche Veränderung vorzunehmen? Für folgende Bauvorhaben wird eine Baubewilligung benötigt.

  • Erstellung neuer Bauten und Anlagen
  • Veränderungen an bestehenden Bauten und Anlagen (Nutzungsänderung)
  • Veränderungen an Fassaden in Gestaltung oder Farbgebung
  • Erstellung oder Veränderung von Verkehrsanlagen (Strassen usw.)
  • Bauten und Anlagen im Bereich von Gewässern, sofern nicht ein separates Projektauflage- und Genehmigungsverfahren durchgeführt wird
  • Erstellung von Mauern und Einfriedungen (z. B. Gartenhäge), sofern diese 1,5 m ab gewachsenem Terrain übersteigen
  • Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1,5 m

Bewilligungsfreie Bauten und Anlagen

  • Für folgende Bauten und Anlagen wird in der Regel keine Baubewilligung benötigt (§ 61 PBV):
  • Der Gebäudehülle und Umgebung angepasste Parabolspiegel bis zu 60 cm Durchmesser, ausser in ortsbildgeschützten Gebieten oder an inventarisierten Gebäuden
  • Solaranlagen und direkt auf dem Boden aufgestellte Parabolspiegel bis zu 10 m² Fläche
  • Bis zu zwei höchstens 0.8 m² grosse Dachflächenfenster pro Hauptdachfläche, ausser in ortsbildgeschützten Gebieten oder an inventarisierten Gebäuden
  • Nicht gewerblichen Zwecken dienende bauliche Anlagen der Garten- und Aussenraumgestaltung wie Gartenwege und Treppen, Spielplatzbefestigungen, Sandkästen und Planschbecken für Kinder, Feuerstellen und Gartencheminées, Brunnen, Teiche, künstlerische Plastiken, Fahnenmasten, Ställe oder Gehege für einzelne Kleintiere
  • Terrainveränderungen bis 1.50 m Höhe, die nicht mehr als 100 m²  des gewachsenen Terrains beanspruchen, innerhalb von Bauzonen
  • Einfriedungen, Stütz- und Futtermauern sowie Schrägrampen bis 1.50 m² Höhe ab gewachsenem oder tiefer gelegtem Terrain
  • Kleinstbauvorhaben, wie Treib- und Gartenhäuschen mit maximal 4 m² Grundfläche, Werkzeugtruhen, einzelne Automaten
  • Fahrnisbauten wie Festhütten, Zirkuszelte, Tribünen sowie Materiallager bis zu einer Dauer von höchstens einem Monat
  • Das Abstellen einzelner Mobilheime, Wohnwagen oder Boote während der Nichtbetriebszeit auf bestehenden privaten Abstellflächen, sofern und solange ausreichende Abstellflächen für Motorfahrzeuge übrig bleiben und weder Umgebung noch Aussenbereiche erheblich beeinträchtigt werden.

Bei Unklarheiten gibt das Bauamt Inwil gerne Auskunft.

Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

Das Bauamt hat die Möglichkeit, ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Zu den Vereinfachten Baugesuchen gehören:

  • Bauten und Anlagen, welche keine privaten Interessen Dritter berühren
  • Bauvorhaben, welche keine wesentlichen öffentlichen Interessen tangieren.
  • Bauvorhaben mit Baukosten unter Fr. 80'000.-.

Die Einsprachefrist für die Anstösser beträgt 10 Tage.

Das Baugesuch

Das Baugesuch ist mit dem amtlichen Formular mindestens in dreifacher Ausführung (Vereinfachtes Verfahren) und in fünffacher Ausführung (Ordentliches Verfahren) beim Bauamt einzureichen. Ausserdem sind folgende Beilagen erforderlich:

  • Situationsplan 1:500 mit vermasstem Bauvorhaben (nicht älter als X Jahre)
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Fassaden- und Schnittpläne, Umgebungsgestaltungsplan
  • Unterlagen für die Berechnung der Wärmeisolation und Ausnützungsziffer
  • Pläne für die Abwasseranlagen

Je nach Fall können vom Bauamt weitere Unterlagen eingefordert werden.

Bei Um-, An- und Ausbauten oder anderen Änderungen sind bestehende Bauteile schwarz oder grau, neue rot und abzubrechende gelb zu kennzeichnen.

Die Beilagen sind zu datieren und die Pläne mit einer Nummer zu versehen. Beilage und Pläne sind von der Bauherrschaft, dem Planverfasser und den Grundeigentümern zu unterschreiben.

Bekanntmachung und Auflage

Ist das Baugesuch gemäss Vorschrift eingereicht, wird es nach der Prüfung öffentlich bekannt gemacht. Zusammen mit den Beilagen liegt es während 20 Tagen (Ordentliches Verfahren) oder während 10 Tagen (Vereinfachtes Verfahren) zur öffentlichen Einsicht auf. Die Anstösser werden vom Bauamt benachrichtigt und auf ihre Einsprachemöglichkeit hingewiesen.

Kurzinformation Illegales Bauen

Bei Fragen oder für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Bauamt Inwil (041 449 61 15).

Kanalisationsanschlussgebühren

Die Gemeinde erhebt von den Grundeigentümern eine einmalige Anschlussgebühr, Baubeiträge und jährlich Betriebsgebühren (Grund- und Mengengebühren).

Die Gebühren müssen langfristig den Aufwand der Siedlungsentwässerung decken.

Die Anschlussgebühren richten sich nach dem Reglement über die Siedlungsentwässerung der Gemeinde Inwil.

Brunnenmeister
Kontakt: Thomas Müller
Adresse: Eichmatt 3, 6034 Inwil
Internet:
eMail:
041 448 21 55


Gebäudeversicherung des Kantons Luzern
Kontakt:
Adresse: Hirschengraben 19, 6002 Luzern
Internet:
eMail: mail@gvl.ch
041 227 22 22
041 227 22 23

Grundbuchamt Luzern-Ost
Kontakt: Geschäftsstelle Hochdorf
Adresse: Hauptstrasse 5, 6280 Hochdorf
Internet: http://www.grundbuch.lu.ch/index/adressen_oeffnungszeiten/gba-oeffnungszeiten-luzern_ost/hochdorf.htm
eMail:
041 914 01 40
041 914 01 41

Grundbuchgeometer / GEP Emch + Berger WSB AG
Kontakt:
Adresse: Rüeggisingerstrasse 29, 6020 Emmenbrücke
Internet:
eMail: emmenbruecke@ebwsb.ch
041 269 40 00
041 269 40 01

Kaminfegermeister
Kontakt: Rudolf Purtschert
Adresse: Bellevuerain 1, 6280 Hochdorf
Internet:
eMail:
041 910 39 60


Kanalisationspläne Emch + Berger WSB AG
Kontakt:
Adresse: Rüeggisingerstrasse 29, 6020 Emmenbrücke
Internet:
eMail: emmenbruecke@ebwsb.ch
041 269 40 00
041 269 40 01

Wasserversorgungsgenossenschaft Dorf
Kontakt: Theres Schacher-Leu
Adresse: Waldegg, 6034 Inwil
Internet:
eMail:
041 448 19 42, 079 284 85 47


Wasserversorgungsgenossenschaft Ober-Pfaffwil
Kontakt: Theo Christen
Adresse: Mattmannhof, 6034 Inwil
Internet:
eMail:
041 448 29 70


Wasserversorgungsgenossenschaft Reussboden, Pfaffwil
Kontakt: Peter Mattmann
Adresse: Reussstrasse, 6038 Gisikon
Internet:
eMail:
041 455 31 31
041 455 32 32

Wasserversorgungsgenossenschaft Schwerzlen-Kellberg, Inwilerberg
Kontakt: Walter Fankhauser
Adresse: Schwerzlen, 6034 Inwil
Internet:
eMail:
041 448 12 71


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Gemeinde-
verwaltung Inwil
Hauptstrasse 38
Postfach 132
6034 Inwil

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Fax: 041 449 61 19
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Bauamt

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