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:: Einbürgerung

Wir unterscheiden zwischen folgenden Einbürgerungen:

Sie wollen als Schweizerbürger das Bürgerrecht von Inwil erwerben

Sie erhalten bei uns das entsprechende Formular, welches Sie ausfüllen, unterschreiben und uns zusammen mit dem Familienschein eines der bisherigen Heimatortes einreichen können. Das Gesuch wird geprüft und der Gemeinderat fällt den Entscheid.

Gemäss § 12 des Bürgerrechtsgesetzes erhalten Schweizerinnen und Schweizer das

Gemeindebürgerrecht auf Gesuch hin, wenn sie

    • in den letzten fünf Jahren vor der Gesuchseinreichung während insgesamt dreier Jahre in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben
    • unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben und
    • in der Einbürgerungsgemeinde einen guten Leumund geniessen.

Sie wollen als Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erwerben (Sie sind nicht Ehegatte eines Schweizer Bürgers)

Wer seit 12 Jahren in der Schweiz wohnhaft ist - die zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz verbrachten Jahre zählen doppelt - kann ein Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts stellen. Sie erhalten an unserem Schalter das entsprechende Formular, welches sie ausgefüllt und zusammen mit den entsprechenden Beilagen bei uns einreichen können.

Das Gesuch wird geprüft und Sie werden zu einem Gespräch mit unserer Bürgerrechtskommission eingeladen. Je nach Entscheid werden Sie an der Gemeindeversammlung zur Einbürgerung empfohlen oder nicht. Die Gemeindeversammlung entscheidet über die Zuteilung des Gemeindebürgerrechtes. Anschliessend werden die Akten dem Kanton weitergeleitet. Erst wenn nebst dem Inwiler Bürgerrecht auch das Kantons- und Bundesbürgerrecht erteilt ist, ist der Gesuchsteller offiziell Schweizer Bürger.

Sie können bei uns die Broschüre für Einbürgerungswillige anfordern.

Sie wollen als Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erwerben (Sie sind Ehegatte eines Schweizer Bürgers)

Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid zuständig. Das Gesuch erhalten Sie bei uns am Schalter.

Kontakt: Gemeindekanzlei, 041 / 449 61 00

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Gemeinde-
verwaltung Inwil
Hauptstrasse 38
Postfach 132
6034 Inwil

Telefon: 041 449 61 00
Fax: 041 449 61 19
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