Sie haben die Möglichkeit ab dem 1. Januar des laufenden Jahres Vorauszahlungen für die Steuern zu leisten. Diese werden ab Zahlungseingang bis 31. Dezember mit einem attraktiven, steuerfreien Zins verzinst.
Für die Vorauszahlungen können aufgrund der geänderten Referenznummer nur Einzahlungsscheine mit dem Aufdruck des aktuellen Steuerjahres verwendet werden. Entsprechend sind auch allfällige Daueraufträge (Post / Bank) anzupassen.
Einzahlungsscheine können beim Steueramt telefonisch oder am Online-Schalter bestellt werden.
Kontakt: Doris Luternauer, 041 / 449 61 06