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:: Erbschaftssteuer
Bei einem Teilungsfall wird auf das Nachlassvermögen per Todestag eine Erbschaftssteuer nach dem Gesetz betreffend die Erbschaftssteuern (SRL 630) veranlagt. In Inwil sind nebst den Ehegatten auch die Nachkommen von der Steuer befreit.

Folgende Erbschaftssteuer wird erhoben:

  • elterlicher Stamm (Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten): 6 %
  • grosselterlicher Stamm (Onkel, Tante, Cousin und Cousine): 15 %
  • nichtverwandte Personen: 20 %

Wenn einzelne Erben mehr als Fr. 10'000.-- erhalten, werden zudem Zuschläge gemacht (je nach Höhe des Erbteils).

Kontakt: Daniel Hermann, 041 / 449 61 00

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verwaltung Inwil
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Postfach 132
6034 Inwil

Telefon: 041 449 61 00
Fax: 041 449 61 19
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