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:: Feuerwehrsteuer
Steuerpflichtig sind alle feuerwehrpflichtigen Personen im Alter zwischen dem vollendeten 20. und 50. Altersjahr, sofern Sie keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten. Die Ersatzabgabe beträgt 3,0 ‰ von dem im Kanton Luzern steuerbaren Einkommen. Sie beträgt mindestens Fr. 30.00 und höchstens Fr. 300.00 pro Jahr. Für Ehepaare wird die Abgabe vom Familieneinkommen berechnet. Ist bei einem Ehepaar nur ein Teil ersatzpflichtig, reduziert sich die Abgabe auf 1.0 ‰, auf mindestens Fr. 10.00 und maximal Fr. 100.00.

Kontakt: Doris Luternauer, 041 / 449 61 06

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