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:: Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, d. h. dass sie mündig und urteilsfähig sind, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Die Kosten betragen Fr. 23.00 (exkl. Porto und Versand)

Kontakt: Einwohnerkontrolle, 041 / 449 61 00

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verwaltung Inwil
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6034 Inwil

Telefon: 041 449 61 00
Fax: 041 449 61 19
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