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Copyright © 2010, Gemeinde INWIL. Alle Rechte vorbehalten. |
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| :: Hundesteuer |
Für jeden Hund im Alter von über sechs Monaten hat der Halter der Gemeinde seines Wohnsitzes jährlich eine Steuer zu entrichten. Die Steuer für einen Hund beträgt Fr. 120.00, für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben Fr. 40.00. Die jährlich wiederkehrende Hundesteuer wird durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt.
Chip-Pflicht
Kennzeichnung der Hunde Wer einen Hund hält, hat diesen spätestens drei Monate nach dessen Geburt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dieser wird unter die Haut eingepflanzt und ist elektronisch ablesbar.
Registrierung Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden durch die Animal Idenity Service AG (ANIS) in einer Datenbank erfasst. Sie sind der ANIS von den kennzeichnenden Tierärztinnen und Tierärzten inner 10 Tagen zu melden und werden von dieser registriert.
Meldepflicht Halterinnen und Halter melden der Gemeindeverwaltung sowie der ANIS Änderungen innert 10 Tagen.
Kontakt: Ursula Helfenstein, 041 / 449 61 08 |
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Haben Sie Fragen?
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Gemeinde- verwaltung Inwil
Hauptstrasse 38
Postfach 132
6034 Inwil Telefon: 041 449 61 00 Fax: 041 449 61 19 info@inwil.chÖffnungszeiten:Montag 8.00-12.00/14.00-18.00 Dienstag 8.00-17.00 Mittwoch u. Donnerstag 8.00-12.00/14.00-17.00 Freitag 8.00-12.00/14.00-16.30
Bauamt Montag bis Freitag 08.00-12.00
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