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:: Interimsausweis (Heimatausweis)

Die Einwohnerkontrolle stellt für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde (Studien-, Wochen-, Heimaufenthalt) einen Interimsausweis (auch Heimatausweis genannt) aus. Dieser gilt als Ausweispapier für den Aufenthalter und wird beim Aufenthaltsort auf der Gemeindeverwaltung hinterlegt.

Der Interimsausweis ist kostenlos. Wenn er abgelaufen ist, können Sie ihn bei uns verlängern.

Der gesetzliche Wohnsitz, die Steuerpflicht und das Stimm- und Wahlrecht verbleiben in Inwil.

Kontakt:              Einwohnerkontrolle, 041 / 449 61 00

Haben Sie Fragen?
Gemeinde-
verwaltung Inwil
Hauptstrasse 38
Postfach 132
6034 Inwil

Telefon: 041 449 61 00
Fax: 041 449 61 19
info@inwil.ch

Öffnungszeiten:

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8.00-12.00/14.00-18.00

Dienstag 8.00-17.00

Mittwoch u. Donnerstag
8.00-12.00/14.00-17.00

Freitag
8.00-12.00/14.00-16.30

Bauamt

Montag bis Freitag
08.00-12.00