Suche


Druckversion Druckversion
Copyright © 2010, Gemeinde INWIL. Alle Rechte vorbehalten.
:: Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer ist jährlich von allen natürlichen und juristischen Personen zu entrichten, die am 1. Januar Eigentümer/in oder Nutzniesser/in eines Grundstücks sind. Der Steuersatz beträgt 0,5 ‰ des Steuerwerts des Grundstücks. Der Steuerwert eines selbstbewohnten Grundstücks beträgt 75 % des Katasterwertes. In allen anderen Fällen beträgt der Steuerwert 100 % des Katasterwertes.

Kontakt: Doris Luternauer, 041 / 449 61 07

Haben Sie Fragen?
Gemeinde-
verwaltung Inwil
Hauptstrasse 38
Postfach 132
6034 Inwil

Telefon: 041 449 61 00
Fax: 041 449 61 19
info@inwil.ch

Öffnungszeiten:

Montag
8.00-12.00/14.00-18.00

Dienstag 8.00-17.00

Mittwoch u. Donnerstag
8.00-12.00/14.00-17.00

Freitag
8.00-12.00/14.00-16.30

Bauamt

Montag bis Freitag
08.00-12.00