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:: Prämienverbilligung
Die Ausgleichskasse des Kantons Luzern prüft jeweils auf Gesuch hin eine Rückerstattung eines Anteils der bezahlten Krankenkassenprämien und zahlt diese entsprechend aus.

Personen, die das Gesuch erstmals stellen wollen, können das Formular bei der AHV-Zweigstelle anfordern oder bei der Website der Ausgleichskasse herunterladen. Der Einreicheschluss ist jeweils der 30. April des laufenden Jahres. Bei verspäteter Anmeldung wird ein möglicher Anspruch ab dem Folgemonat des Einreichdatums geprüft und anteilsmässig ausgerichtet.

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse Luzern (www.ahvluzern.ch)

Kontakt: AHV-Zweigstelle, 041 / 449 61 00

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