Sie erhalten die Unterlagen für die Steuererklärung bis spätestens Mitte Februar. Wir bitten Sie, die vollständig ausgefüllte Steuererklärung innert 30 Tagen nach Erhalt, spätestens aber bis 31. März, einzureichen.
Falls es Ihnen nicht möglich ist diese Frist einzuhalten, verlangen Sie bitte eine Fristverlängerung. Das Gesuch um Fristverlängerung können Sie auch am Online-Schalter ausfüllen.
Ausfüllen der Steuererklärung am PC:
Es liegt uns viel daran, Ihr Interesse am Ausfüllen der Steuererklärung mittels EDV zu wecken. Das von der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern gratis zur Verfügung stehende PC-Programm (www.steuernluzern.ch) wurde erneut verbessert und erleichtert auch Ihnen die jährliche Steuererklärungsarbeiten. Es steht eine CD-Rom zur Verfügung. Diese kann beim Steueramt gratis bezogen werden.
Wichtig: Die Original-Hauptformulare (Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis) sind in jedem Fall einzureichen und zu unterzeichnen.
Kontakt: Doris Luternauer, 041 / 449 61 06